IMMOBILIENBEWERTUNG
WIR ERLÄUTERN IHNEN GERNE, WELCHE ART DER BEWERTUNG IN IHREM FALL DIE RICHTIGE IST .
Ob Sie den Verkauf Ihrer Immobilie in Erwägung ziehen, die Vermögensfeststellung für steuerliche Zwecke benötigen, oder aufgrund familiärer Gegebenheiten den Wert Ihrer Immobilie erfahren möchten, von uns erhalten Sie eine fachkundige Bewertung als Basis für weitere Verhandlungen.
VERKEHRSWERTGUTACHTEN
Ob Immobilienkauf, Verkauf, Erbschaft, Schenkung, Scheidung oder für Bilanzierungszwecke. Bei uns erhalten Sie Verkehrswertgutachten nach den gesetzlichen Vorgaben und anerkannten Grundsätzen (BauGB und ImmoWertV).
KURZGUTACHTEN
Nicht immer ist ein umfangreiches Verkehrswertgutachten erforderlich.
Die Prüfkriterien bei einem Kurzgutachten entsprechen dem Verkehrswertgutachten, die schriftliche Ausarbeitung jedoch beschränkt sich auf das Wesentliche und erfolgt in Kurzform.
MARKTWERTEINSCHÄTZUNG
Bei der Marktwerteinschätzung handelt es sich nicht um ein Gutachten nach den Richtlinien des §194 BauGB, sondern um eine Orientierungshilfe für Sie als Eigentümer.